Krankheitssymptome

  • Grundsätzlich gilt die allgemein gültige Regel, dass Kinder, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, nicht in die Kita gehen können. 


  • Kinder, die einen banalen lnfekt/Erkrankungen (ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens bzw. ohne deutlichen Krankheitswert) haben z.B. nur Schnupfen, leichten Husten dürfen die Kita besuchen, wie auch Kinder mit Allergien, z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie. 


  • Kinder mit ausgeprägtem Krankheitswert z.B. Husten, Halsweh, erhöhte Temperatur müssen zu Hause bleiben und sich genesen. Wenn das Kind 24 Stunden symptomfrei ist (deutliche u. nachhaltige Besserung der Ausgangssymptomatik), kann es die Kita ohne weitere Auflagen, d.h. ohne ärztliches Attest und ohne Corona-Testung wieder besuchen. Die Symptomfreiheit nach einem lnfekt muss dann von den Eltern schriftlich bestätigt werden. (Vordruck für die Selbsterklärung zur Gesundheit des Kindes erhalten Sie in der Kita)


  • Kinder mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder mit anhaltendem starken Husten sollen einen Arzt aufsuchen. Der behandelnde Arzt/Ärztin veranlasst nach einer gründlichen Anamnese und körperlichen Untersuchung eine Testung SARS-CoV-2, wenn keine andere Erklärung für die Symptomatik vorliegt. 


- > siehe Schnupfenpapier